Ursprung verschiedener aktueller Dienstvorschriften von Polizei, Feuerwehr und den Hilfsorganisationen sind die Katastrophenschutz-Dienstvorschriften (KatS-DV), die die Arbeiten im deutschen Katastrophenschutz vereinheitlichen sollten. Damit sollte die Zusammenarbeit verschiedener taktischer Einheiten unterschiedlicher Organisationen erleichtert werden.
Auch wenn diese Vorschriften mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) vom 25. März 1997 außer Kraft getreten sind, bilden sie dennoch die Vorlage vieler aktueller Dienstvorschriften, wie Eingangs erwähnt.
Die KatS-DV 810, um die es in diesem Projekt gehen soll, regelt den Sprechfunkverkehr.
Das Projekt DV 810 soll eine angepasste Version dieser Dienstvorschrift zur Verwendung der Helfer der Notfunk-Netze erstellen.
Projektabschluss:
Im Rahmen der Projekte zum Notfunk-Konzept für lizenzfreie Funkanwendungen wurde die Erarbeitung einer formalisierten Dienstvorschrift (DV 810) für den Bürgernotfunk erfolgreich abgeschlossen. Da dieses Werk natürlich lediglich einen empfehlenden Charakter hat, steht das “V” nicht für Vorschrift, sondern für Vorschlag.
Dieses Projekt zielte darauf ab, eine einheitliche und praktikable Grundlage für die Organisation der Kommunikation und Selbsthilfe von Bürgern auf lizenzfreien Frequenzbereichen zu schaffen.
Projektstand:
Die Vorarbeit für die Erstellung der Richtlinie ist nun abgeschlossen. Ein erster Entwurf, der die wesentlichen Aspekte der Organisation im Bürgernotfunk abdeckt, liegt vor.
Umsetzung und Verfügbarkeit:
Die Ergebnisse dieses Projekts wurden in der Publikation ZNK DV 810 zusammengefasst und als Kindle eBook veröffentlicht. Damit steht allen Interessierten und Aktiven im Bürgernotfunk eine strukturierte Dokumentation als Arbeitsgrundlage zur Verfügung.
Die Dokumentation soll als Basis für die weitere Entwicklung und Konsolidierung von Notfunk-Verfahren dienen.
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